Ein Wohnungswechsel ist oft eine spannende Sache, hat aber auch seine anspruchsvolle Seiten. Beim Auszug etwa wird die Wohnung an den Vermieter zurückgegeben und dieser ist natürlich daran interessiert, dass mögliche Schäden zulasten des Mieters gehen. Der Mieter seinerseits möchte möglichst stressfrei seine alte Wohnung abgeben. Um für beide Seiten die Übergabe fair und transparent zu gestalten, fertigt man ein Wohnungsübergabeprotokoll an.
Welche Kosten trägt der Mieter, welche der Vermieter?
Grundsätzlich trägt der Vermieter jene Kosten, die durch normalen Gebrauch der Wohnung entstehen. Der ein oder andere Kratzer im Parkett muss er also dulden. Eine überdurchschnittliche Abnutzung und v. a. kaputte Elemente kann er aber monieren, der Mieter muss selbst ausbessern (lassen) oder eine Kürzung der Kaution dulden. Schönheits- und Kleinreparaturen sind oft im Mietvertrag geregelt, wenn auch oft rechtlich ungültig.
Wie bringt man die Übergabe gut über die Bühne?
Die Übergabe erfolgt am besten für alle Beteiligten einvernehmlich. Eine ordentlich geputzte und gepflegte Wohnung macht einen guten Eindruck. Wesentliche Schäden sollte man offen ansprechen und eine Lösung vorschlagen. Das Wohnungsübergabeprotokoll, das beim Auszug angefertigt und von beiden Parteien unterschrieben wird, sorgt letztendlich dafür, dass alle Schäden dokumentiert werden. So kann der Vermieter normalerweise keinen Schadensersatz fordern, der nicht aus dem unterschriebenen Protokoll hervorgeht. Das Protokoll stellt also Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter sicher, auch für den Fall, dass nach einer längeren Zeit Unklarheiten auftauchen sollten.
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